Initiative Pro Netzneutralität

Urteil des BVerfG zum Bundes-Klimaschutzgesetz

29. April 2021 20:57

© Stefan Müller on flickr, CC: BY


Das Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 wurde von vielen Umweltengagierten als unzureichend und zu sehr der Energie- und Industrielobby entgegenkommend kritisiert. So hatte das Gericht über vier Verfassungsbeschwerden zu entscheiden. Diese kamen von neun jungen Menschen, u.a. aus Bangladesch und Nepal, aber auch von Luisa Neubauer (siehe Video unten).

Geklagt hatten auch der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Das Gericht hat die Beschwerden der sogenannten natürlichen Personen als zulässig angenommen und die der Umweltverände als nach Gesetzeslage nicht beschwerdebefugt abgewiesen (Pressemeldung vom 29.04.2021).

Der Gesetzgeber ist aufgefordert "spätestens bis zum 31. Dezember 2022 die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 nach Maßgabe der Gründe zu regeln". Anders als zwei Obama-Anwälte, die sich 2010 erblödeten zu behaupten, es gäbe in den USA kein Recht auf eine gesunde Umwelt, stellt das Gericht in seinem Urteil fest, daß sich aus dem Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 Satz 1 eine Pflicht des Staates ableiten läßt, Leben und Gesundheit seiner Bürger vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen.

Und "Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität". Er muß international als gutes Beispiel vorangehen, statt sich mit der Untätigkeit anderer rauszureden. Zwar gehe der Klimaschutz nicht unbedingt vor, doch nimmt dessen Dringlichkeit zu. Er hat "mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten". Er muß rechtzeitig handeln und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen Schritt halten. D.h. das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens für verfassungsrechtlich verbindlich.

So begrüßenswert dieses Urteil ist, ist es andererseits traurig, daß es solcher Urteile bedarf. Zu befürchten ist, daß damit lange noch keine klimagerechte deutsche Politik auf den Weg gebracht ist. Zumal die nächsten Wahlen von vernünftigen Leuten erst noch gewonnen werden müssen. Das Beispiel Vorratsdatenspeicherung zeigt, mit welcher Pe­ne­t­ranz immer wieder versucht wird, nicht verfassungskonforme Interessen durchzusetzen. Welche historische Bedeutung diesem Urteil zukommt, wird sich noch erweisen müssen.



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Erstellt: 29. April 2021 20:57
Geändert: 29. April 2021 21:15
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